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BFH, 17.12.1959 - IV 376/56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 19.07.1955 - I 203/53 U
Einordnung des Betriebs einer Hengststation im Rahmen einer Landwirtschaft als …
Auszug aus BFH, 17.12.1959 - IV 376/56
Schweinemast kann als Gewerbebetrieb zu beurteilen sein (BFH vom 1955-07-19, I 203/53 U).
- BFH, 25.03.1965 - IV 55/60 U
Ermittlung des Gewinns eines Landwirts nach Übernahme eines landwirtschaftlichen …
Diese Hilfslösung stütze sich auf das amtlich nicht veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs IV 376/56 vom 17. Dezember 1959 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 161, Rechtsspruch 5) und sei durch einen Erlaß der Länderfinanzministerien allgemein eingeführt.Die Regelung stützte sich auf das amtlich nicht veröffentlichte Urteil IV 376/56.
Diese Auffassung wurde in der Entscheidung IV 376/56 nicht gebilligt.
- BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85
Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb
Während sich die Buchführungsgrenzen nach § 161 der Reichsabgabenordnung (AO) auf die umsatzsteuerrechtlich zu interpretierenden Begriffe des Unternehmers bzw. des Unternehmens (des einzelnen Steuerpflichtigen) bezogen, sind die Buchführungsgrenzen in § 141 Abs. 1 AO 1977 nicht mehr personenbezogen, sondern stellen auf den "einzelnen Betrieb" ab (vgl. zu § 161 AO z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Dezember 1959 IV 376/56, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 161, Rechtsspruch 5; vom 23. Februar 1978 IV R 166/74, BFHE 125, 1, BStBl II 1978, 477; siehe auch die Begründung zu § 86 des Entwurfs einer Abgabenordnung - AO 1974 -, BTDrucks VI/1982 S. 124). - BFH, 23.02.1978 - IV R 166/74
Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsübernahme - Personengesellschaft - …
Dabei ist von Bedeutung, daß der Begriff des Unternehmers oder des Unternehmens in § 161 Abs. 1 AO und damit auch der Begriff des Land- und Forstwirts in dieser Bestimmung entsprechend § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu verstehen war (…vgl. u. a. Paulick in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a. a. O., Anm. 3 zu § 161 AO; BFH-Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 376/56, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 161, Rechtsspruch 5).Eine Buchführungspflicht, die bisher bestand, war also durch die Betriebsübernahme durch eine solche Personengesellschaft erloschen (vgl. BFH-Urteil IV 376/56).
- BFH, 10.03.1983 - IV R 170/80 Daher ging die Buchführungspflicht nach dem Vermögen schon nach § 161 AO auf den Rechtsnachfolger über, da auch in seiner Person die materiellen und formellen Voraussetzungen der Buchführungspflicht erfüllt waren (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 376/56, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Reichsabgabenordnung, § 161, Rechtsspruch 5).
Eine Buchführungspflicht, die für den bisherigen Betriebsinhaber, die Personengesellschaft, bestand, war also durch die Betriebsübernahme durch einen solchen Einzelunternehmer erloschen (vgl. BFH-Urteil IV 376/56, a.a.O.).
- BFH, 01.04.1965 - IV 301/62 U
Ermittlung eines Gewinns aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft - Überschreitung …
Lediglich in der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidung IV 376/56 vom 17. Dezember 1959 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 161, Rechtsspruch 5) wurde die Anordnung in den Richtlinien für die Fälle eines übernommenen Betriebs abgelehnt, wohingegen zu ihrer Anwendung in Fällen des fortgeführten Betriebes nichts gesagt wurde.